10. Juni 2008 |
INKASSO FLATRATE FÜR INKASSO-AUFTRÄGE incl. Titulierung u. Vollstreckungsauftrag !
Inkasso:
wir ziehen Ihre überfälligen Forderungen ein (aus Warenlieferung, Mieten, Dienstleistungen o.ä.) !
Sie sind Gläubiger einer fälligen Forderung und Ihr Schuldner zahlt nicht ?
Wir fordern deshalb Ihren Schuldner zunächst aussergerichtlich zur Zahlung auf, erfolgt eine Zahlung wird die Akte abgewickelt und der Vorgang ist erfolgreich u. wird abgeschlossen;
zahlt der Schuldner nicht, dann lassen wir Ihre Forderung nebst Kosten und Zinsen zunächst gerichtlich titulieren und betreiben dann für Sie die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerpartei.
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1. Juni 2008 |
Ab 01.07.2008 tritt das neue RDG = Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft.
Mit diesem Datum hat der Gesetzgeber den Inkassounternehmen weitere - weitreichende - Aufgaben übertragen.
Wir meinen mitteilen zu müssen, dass dieses für Sie - als zahlungspflichtige Schuldner - wichtig ist und Sie darüber informiert sein sollten.
Haben Sie z.B. über unseren online-Service eine Mahnung erhalten, so setzen Sie sich umgehend uns in Verbindung.
Weitere Auskunft über die Mahnung können wir Ihnen gerne geben. Alle Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten, dafür haben wir Ihnen auch den Zahlschein übersandt; im übrigen stehen unsere Bankverbindugen im Schreiben.
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1. Juni 2008 |
Endlich eine "gute" Nachricht für alle Gläubiger:
bei unbestrittenen Forderungen ist unser Inkassobüro preiswerter als ein Rechtswalt; wie das möglich ist?
Der Deutsche Bundestag hat das Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen, welches am 01.07.08 in Kraft tritt. Ab diesem Datum übernehmen wir bei unbestrittenen Forderungen, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, für das nur sehr geringe Kosten je Verfahren berechnet werden, denn so hat es der Gesetzgeber eindeutig bestimmt.
Ziel dieses Gesetzes soll sein, dass eine deutliche Kostenreduzierung im Bereich der Titulierung von unbestrittenen Forderungen eintritt, Inkasso wird die Arbeit für den Gläubiger und damit auch für den Schuldner günstiger erledigen als die Rechtsanwälte; denn Kosten für diese Bearbeitung sind begrenzt auf € 25,00 !
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1. Mai 2008 |
Der Gesetzgeber hat entschieden; wir können Ihnen - entspr. dem RDG -
ab 01.07.2008 weitere, kostengünstige Dienstleistungen anbieten,
gerne erläutern wir Ihnen alles in einem persönlichen Gespräch.
NEU !
Wir kommen Ihnen entgegen !
"Inkasso mobil" - ab sofort Sprechstunden
im gesamten Bezirk des Landgerichts Kleve,
auch in Ihrer Stadt !
Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen mitteilen können,
wann wir in Ihrer Stadt sind.
Sie erreichen uns KOSTENLOS unter
0800 000 3876
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20. April 2008 |
Liebe Besucher,
haben auch Sie Erfahrungen mit Inkassodiensten gemacht (POSITIVE & NEGATIVE), dann teilen Sie uns diese mit, damit wir hier allen Intreressierten auf Ihre Erkenntnisse mitteilen können.
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