Monatsarchiv für April 2008

Gaestebuch & Forum

Sonntag, den 20. April 2008

 

Liebe Besucher,

haben auch Sie Erfahrungen mit Inkassodiensten gemacht (POSITIVE & NEGATIVE), dann teilen Sie uns diese mit, damit wir hier allen Intreressierten auf Ihre Erkenntnisse mitteilen können.

 

Kosten, Gebühren

Freitag, den 18. April 2008

 

Kosten, Gebühren etc.

 Kosten, welche durch den Zahlungsverzug des Schuldners verursacht werden

 Es werden i.d.R. Auslaben, die für den Einzug von Forderungen anfallen als Verzugsschaden gegenüber

dem Schuldner geltend gemacht. Grundsätzlich können Verzugskosten bereits ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht werden, dieser könnte auch bereits vor der 1. Mahnung liegen.

Informationen zu Fälligkeit und Verzug

Erstattungsfähig sind die Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können.

Somit können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für den Einzug von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Zahlungsverzug

Samstag, den 5. April 2008

Bisher konnte man im Normalfall eine Rechnung liegen lassen und erst nach Erhalt der ersten Mahnung bezahlen.

Nunmehr tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch Verzug ein. Eine Mahnung ist entbehrlich, vielmehr kann der Gläubiger neben der Zahlung auch noch Zinsen verlangen. Dies gilt für den Verbraucher nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde. Dazu wurde auch der zu entrichtende Zinssatz stark erhöht: Er liegt 5% über dem Basiszinssatz.

Pfändung

Dienstag, den 1. April 2008

Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann.

Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung, die sich in Deutschland nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung richtet. Sie setzt im privaten Recht einen Vollstreckungstitel voraus, der dem Schuldner zugestellt werden muss. Den vollstreckbaren Titel ersetzt im öffentlichen Recht die Vollstreckungsanordnung.

I. Pfändung von Arbeitseinkommen

Arbeitnehmern und Heimarbeitern kann die Forderung auf Arbeitsentgelt aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis gepfändet werden. Der Gläubiger hat hierzu in der Regel einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts zu erwirken. Das Arbeitseinkommen unterliegt jedoch einem besonderen gesetzlichen Pfändungsschutz.