Wir kommen Ihnen gerne entgegen !
Donnerstag, den 1. Mai 2008
Der Gesetzgeber hat entschieden; wir können Ihnen - entspr. dem RDG -
ab 01.07.2008 weitere, kostengünstige Dienstleistungen anbieten,
gerne erläutern wir Ihnen alles in einem persönlichen Gespräch.
NEU !
Wir kommen Ihnen entgegen !
im gesamten Bezirk des Landgerichts Kleve,
auch in Ihrer Stadt !
wann wir in Ihrer Stadt sind.