Gerichtliches Mahnverfahren ab 01.07.08

1. Juni 2008 |

Endlich eine "gute" Nachricht für alle Gläubiger:

bei unbestrittenen Forderungen ist unser Inkassobüro preiswerter als ein Rechtswalt; wie das möglich ist?

Der Deutsche Bundestag hat das Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen, welches am 01.07.08 in Kraft tritt. Ab diesem Datum übernehmen wir bei unbestrittenen Forderungen, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, für das nur sehr geringe Kosten je Verfahren berechnet werden, denn so hat es der Gesetzgeber eindeutig bestimmt.

Ziel dieses Gesetzes soll sein, dass eine deutliche Kostenreduzierung im Bereich der Titulierung von unbestrittenen Forderungen eintritt, Inkasso wird die Arbeit für den Gläubiger und damit auch für den Schuldner günstiger erledigen als die Rechtsanwälte; denn Kosten für diese Bearbeitung sind begrenzt auf € 25,00 !

Sie können das nicht glauben, nun fragen Sie doch einmal Ihren Anwalt, wie hoch seine Gebühren für diese Verfahren sind!

Gläubiger sind lt. Gesetz gehalten, den günstigsten Weg der Rechtsverfolgung zu wählen, es besteht ansonsten die Möglichkeit, dass die die (höheren) Kosten z.B. bei gerichtlichen Verfahnren, oder Entscheidungen bzw. Urteilen nicht als erstattbar anerkannt werden und Sie dann als Gläubiger auf diesen (höheren) Kosten sitzen bleiben, da Schuldner diese nicht zu ersetzen hat (vgl. § 254 BGB Schadenmiderungspflicht!).

Unser Tipp: melden Sie sich hier an (kostenlos), denn als registrierter Kunde kommen Sie in den Genuss unseres Bonussystems; d.h.

Kunden erhalten folgenden Bonus:
nach 10 Aufträgen für das gerichtl. Mahnverfahren bearbeite wir den 11. Auftrag
gratis !


  

Nachfolgend lesen Sie unsere Kostenvergleiche bei gerichtlichen Mahnverfahren* ab 01. Juli 2008:

Wert z.B. bis: Gebühren und
Auslagenpauschale
beim Rechtsanwalt:
Kosten bei
Inkassobüro Arnold*

Ihre Ersparnis bei Auftrag an Inkasso Arnold:

300,00 €
45,00 €
15,00 €
30,00 €

600,00 €
81,00 €
15,00 €
66,00 €

900,00 €
117,00 €
20,00 €
97,00 €

1.200,00 €
147,50 €
25,00 €
122,50 €

1.500,00 €
177,50 €
25,00 €
152,50 €

2.000,00 €
219,50 €
25,00 €
194,50

Wünschen Sie nun weitere zusätzliche Maßnahmen, dann entstehen nachfolgende Kosten (= gerichtl. Mahnverfahren u. weitere Bearbeitung u. Durchführung von diversen Vollstreckungsmaßnahmen **):

Wert bis: Grundvergütung: Gerichtliche
Mahnverfahren *:
Vollstreckungs-
Angelegenheiten:
300,00 €
18,75 €
15,00 €
10,00 €
600,00 €
33,75 €
15,00 €
13,50 €
900,00 €
48,75 €
20,00 €
19,50 €
1.200,00 €
63,75 €
25,00 €
25,00 €
1.500,00 €
78,75 €
25,00 €
31,50 €
2.000,00 €
99,75 €
25,00 €
39,90 €

Die angegebenen Preisangaben verstehen sich zuzügl. ges. MwSt., Barauslagen, Gerichtskosten, u.U. pauschale Zuschläge etc., Kosten werden aber bimmer in der tatsächlichen Höhe, also 1:1  abgerechnet.

*= ab 01.07.08 mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

** = ab 01.07.08 mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes, bzw. die Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen verstehen sich je einzelner Maßnahme.

Sie haben Frage, JA - dann rufen Sie uns an: Tel. 02823 / 4692, oder aber, Sie senden uns eine Anfrage über unser Kontakt-Formular: news.inkasso-arnold.com/auftrag/

Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Danke

Ihr Alfred Arnold



Verwandte Artikel:
» INKASSO FLATRATE - NUR HIER ! - EINMALIG IN DEUTSCHLAND !
» Kosten, Gebühren
» Amtsgericht
» Verjährungsfristen


Artikel wurde veröffentlicht am: Sonntag, 1. Juni 2008
Anzahl Artikel-Aufrufe:
Kategorie/n: Archiv, Inkasso aktuell, News, TOP Info !
Link zum Artikel: Gerichtliches Mahnverfahren ab 01.07.08
Druckversion:
Artikelversandt:

Einen Kommentar schreiben