Archiv der Kategorie ‘Inkasso aktuell‘

INKASSO FLATRATE - NUR HIER ! - EINMALIG IN DEUTSCHLAND !

Dienstag, den 10. Juni 2008

 INKASSO FLATRATE FÜR INKASSO-AUFTRÄGE incl. Titulierung u. Vollstreckungsauftrag !

Inkasso:

wir ziehen Ihre überfälligen Forderungen ein (aus Warenlieferung, Mieten, Dienstleistungen o.ä.) !

Sie sind Gläubiger einer fälligen Forderung und Ihr Schuldner zahlt nicht ?

Wir fordern deshalb Ihren Schuldner zunächst aussergerichtlich zur Zahlung auf, erfolgt eine Zahlung wird die Akte abgewickelt und der Vorgang ist erfolgreich u. wird abgeschlossen;

zahlt der Schuldner nicht,  dann lassen wir Ihre Forderung nebst Kosten und Zinsen zunächst gerichtlich titulieren und betreiben dann für Sie die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerpartei.

Schuldner-Informationen

Sonntag, den 1. Juni 2008

Ab 01.07.2008 tritt das neue RDG = Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft.

Mit diesem Datum hat der Gesetzgeber den Inkassounternehmen weitere - weitreichende - Aufgaben übertragen.

Wir meinen mitteilen zu müssen, dass dieses für Sie - als zahlungspflichtige Schuldner - wichtig ist und Sie darüber informiert sein sollten.

Haben Sie z.B. über unseren online-Service eine Mahnung erhalten, so setzen Sie sich umgehend uns in Verbindung.

Weitere Auskunft über die Mahnung können wir Ihnen gerne geben. Alle Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten, dafür haben wir Ihnen auch den Zahlschein übersandt; im übrigen stehen unsere Bankverbindugen im Schreiben.

Gerichtliches Mahnverfahren ab 01.07.08

Sonntag, den 1. Juni 2008

Endlich eine "gute" Nachricht für alle Gläubiger:

bei unbestrittenen Forderungen ist unser Inkassobüro preiswerter als ein Rechtswalt; wie das möglich ist?

Der Deutsche Bundestag hat das Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen, welches am 01.07.08 in Kraft tritt. Ab diesem Datum übernehmen wir bei unbestrittenen Forderungen, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, für das nur sehr geringe Kosten je Verfahren berechnet werden, denn so hat es der Gesetzgeber eindeutig bestimmt.

Ziel dieses Gesetzes soll sein, dass eine deutliche Kostenreduzierung im Bereich der Titulierung von unbestrittenen Forderungen eintritt, Inkasso wird die Arbeit für den Gläubiger und damit auch für den Schuldner günstiger erledigen als die Rechtsanwälte; denn Kosten für diese Bearbeitung sind begrenzt auf € 25,00 !

Wir kommen Ihnen gerne entgegen !

Donnerstag, den 1. Mai 2008

 

Der Gesetzgeber hat entschieden; wir können Ihnen - entspr. dem RDG -

ab 01.07.2008 weitere, kostengünstige Dienstleistungen anbieten,

gerne erläutern wir Ihnen alles in einem persönlichen Gespräch.

 NEU !

Wir kommen Ihnen entgegen !

"Inkasso mobil" - ab sofort Sprechstunden 

im gesamten Bezirk des Landgerichts Kleve,

auch in Ihrer Stadt !

 Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen mitteilen können,

wann wir in Ihrer Stadt sind.

Sie erreichen uns KOSTENLOS unter

 0800 000 3876

Kosten, Gebühren

Freitag, den 18. April 2008

 

Kosten, Gebühren etc.

 Kosten, welche durch den Zahlungsverzug des Schuldners verursacht werden

 Es werden i.d.R. Auslaben, die für den Einzug von Forderungen anfallen als Verzugsschaden gegenüber

dem Schuldner geltend gemacht. Grundsätzlich können Verzugskosten bereits ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht werden, dieser könnte auch bereits vor der 1. Mahnung liegen.

Informationen zu Fälligkeit und Verzug

Erstattungsfähig sind die Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können.

Somit können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für den Einzug von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.