Kosten, Gebühren

18. April 2008 |

 

Kosten, Gebühren etc.

 Kosten, welche durch den Zahlungsverzug des Schuldners verursacht werden

 Es werden i.d.R. Auslaben, die für den Einzug von Forderungen anfallen als Verzugsschaden gegenüber

dem Schuldner geltend gemacht. Grundsätzlich können Verzugskosten bereits ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht werden, dieser könnte auch bereits vor der 1. Mahnung liegen.

Informationen zu Fälligkeit und Verzug

Erstattungsfähig sind die Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können.

Somit können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für den Einzug von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Zahlungsverzug

5. April 2008 |

Bisher konnte man im Normalfall eine Rechnung liegen lassen und erst nach Erhalt der ersten Mahnung bezahlen.

Nunmehr tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch Verzug ein. Eine Mahnung ist entbehrlich, vielmehr kann der Gläubiger neben der Zahlung auch noch Zinsen verlangen. Dies gilt für den Verbraucher nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde. Dazu wurde auch der zu entrichtende Zinssatz stark erhöht: Er liegt 5% über dem Basiszinssatz.

Pfändung

1. April 2008 |

Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann.

Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung, die sich in Deutschland nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung richtet. Sie setzt im privaten Recht einen Vollstreckungstitel voraus, der dem Schuldner zugestellt werden muss. Den vollstreckbaren Titel ersetzt im öffentlichen Recht die Vollstreckungsanordnung.

I. Pfändung von Arbeitseinkommen

Arbeitnehmern und Heimarbeitern kann die Forderung auf Arbeitsentgelt aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis gepfändet werden. Der Gläubiger hat hierzu in der Regel einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts zu erwirken. Das Arbeitseinkommen unterliegt jedoch einem besonderen gesetzlichen Pfändungsschutz.

INKASSO ! - ARNOLD WIRD 30.

25. März 2008 |

 

 

Liebe Leser u. Interessenten,

der Inhaber des Inkassobüros Alfred Arnold aus Goch feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges !

Zum runden Geburtstag erweitert Inkasso ARNOLD seine Produktlinie. Gleichzeitig bricht das Unternehmen unter der Marke „PAYFAIR® in die nächsten 30 Jahre auf. Bereits seit 1978 ist ALFRED ARNOLD im Forderungsmanagement tätig, seit 1989 mit seinem eigenen Inkassobüro in Goch.

Das 30-jährige Jubiläum in diesem Jahr ist zugleich der Startschuss für eine neue Ära: INKASSO ARNOLD stellt seine Marke PAYFAIR® vor und tritt zukünftig verstärkt darunter auf.

Schuldnerverzeichnis

2. März 2008 |

Das beim Vollstreckungsgericht geführte Schuldnerverzeichnis umfasst die Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben (ehemals Offenbarungseid); außerdem sind in das Schuldnerverzeichnis die Personen aufzunehmen, gegen die Haft angeordnet wurde, weil sie sich grundlos weigerten, eine solche eidesstattliche Versicherung abzugeben. Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen nur zweckbestimmt (z.B. für eine beabsichtigte Zwangsvollstreckung) verwendet werden; das Gericht entscheidet über den Umfang einer beantragten Auskunft.

Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird gelöscht, wenn die Befriedigung des die Eintragung betreibenden Gläubigers nachgewiesen oder sonst der Eintragungsgrund weggefallen ist, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren.