Schuldner-Informationen
1. Juni 2008 |Ab 01.07.2008 tritt das neue RDG = Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft.
Mit diesem Datum hat der Gesetzgeber den Inkassounternehmen weitere - weitreichende - Aufgaben übertragen.
Wir meinen mitteilen zu müssen, dass dieses für Sie - als zahlungspflichtige Schuldner - wichtig ist und Sie darüber informiert sein sollten.
Haben Sie z.B. über unseren online-Service eine Mahnung erhalten, so setzen Sie sich umgehend uns in Verbindung.
Weitere Auskunft über die Mahnung können wir Ihnen gerne geben. Alle Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten, dafür haben wir Ihnen auch den Zahlschein übersandt; im übrigen stehen unsere Bankverbindugen im Schreiben.
Können Sie den offenen Betrag auf einmal nicht bezahlen, dann setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung; Sie vermiden dadurch auf u.U. nicht erforderliche, weitere Kosten, die Sie dann wieder zu bezahlen haben; über eine evtl. Ratenzahlung können Sie mit uns reden, nur, Sie sollten sich dann auch hier melden !
Haben Sie bezügl. der Forderung Rückfragen; z.B. weil Sie der Meinung sind, dass diese nicht besteht, oder vetl. nicht in der genannten Höhe, dann setzen Sie sich auch umgehend (möglichst vorab telefonisch) mit uns in Verbindung;
wir sind sicher, dass wir gemeinsam die Angelegenheit klären können.
Sofern Sie keine Zahlung leisten und hier auch nicht vorstellig werden, kann u.U. - kann, nachstehendes Verfahren im Auftrag des Gläubiger durchgeführt werden:
Mahnung per Mail (Rechnungsbetrag plus Zinsen und Mahngebühr);
weitere Mahnung per Mail (Endbetrag 1. Mail-Mahnung plus weiterer Mahngebühr);
Weitere Mahnungen jeweils mit zusätzlicher Mahngebühr , auch Zahlungsaufforderung mit eingeschriebener Briefsendung (offener Rechnungsbetrag plus Verzugszinsen zuzüglich aller bislang angefallenen Kosten, Auslagen).
Einleitung des gerichtlichen Mahn-oder Klageverfahrens!
Es entstehen Ihnen nun hohe Inkasso- o. Anwalts- u. Gerichtskosten, die vermeidbar sind, wenn Sie sich hier melden !
Gleichteitig erfolgt eine juristische Recherche; u.U. liegt bei Ihnen eine strafbare Handlung vor, die zu einer Strafanzeige führen kann!
Weiterhin erfolgt Arbeitgeberrecherche, Schufa-Anfrage, dieses dient zur Sicherung der Ansprüche des Gläubigers;
nun kann es zu einer Lohnpfändung - Kontenpfändung etc. - Gerichtsvollzieher - Hausbesuche - Taschenpfändungen - kommen !! Wir fragen Sie: muss das sein ?
Lassen Sie es nicht so weit kommen !!
Sprechen Sie mit uns und versuchen Sie sich zu einigen; nur so ersparen Sie sich unnötigen Ärger und Kosten. TIPP: Sie können uns auch anrufen, wir vermitteln dann einen Gütetermin (unsere Vermittlung ist kostenpflichtig !) - wir sind unter der Tel.-Nr. 02823 / 4692 erreichbar !
Nutzen Sie eine gütliche Regelung Ihrer Angelegenheit.
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Artikel wurde veröffentlicht am: Sonntag, 1. Juni 2008
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